Garantiebedingungen D und EU

Garantiebedingungen Deutschland und Europäische Union (EU)

Der Hersteller Rudolph Tietzsch GmbH & Co. KG gewährt 3 Jahre Garantie auf die mit Garantieversprechen beworbenen Produkte (Spannungsprüfer, Hochspannungsprüfer, Teleskopspannungsprüfer, Widerstands- und Isolationstester). Diese Garantie gilt nicht für Zubehör oder enthaltene Batterien. Es werden keine weiteren Garantien wie die Eignung für bestimmte Anwendungen abgegeben. Der Hersteller übernimmt keine Haftung für Begleit- oder Folgeschäden oder Verluste, gleich welche Ursache zugrunde liegt.

Es beginnt die Frist für die Berechnung der Garantiedauer mit dem Rechnungsdatum. Der räumliche Geltungsbereich der Garantieleistung des Herstellers erstreckt sich auf Deutschland und die Europäische Union (EU).

Sollten während dieses Zeitraums Materialfehler oder Herstellungsfehler an der vom Käufer erworbenen Ware auftreten, so gewährt ihm der Hersteller als Garantiegeber im Rahmen dieser Garantie eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl:

  • – kostenfreie Reparatur der Ware oder
  • – kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel

 

Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an den Garantiegeber

Rudolph Tietzsch GmbH & Co. KG
Willringhauser Str. 18
58256 Ennepetal, Germany
Tel. +49 2333 75989
info@tietzsch.de

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch

  • – normalen Verschleiß (z.B. Gebrauchsspuren auf Sichtscheiben)
  • – unsachgemäße oder missbräuchliche Behandlung (z.B. durch Überlastung)
  • – Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen oder technischer Grenzwerte
  • – Gewaltanwendung (z.B. Schläge)
  • – Reparaturversuche in Eigenregie
  • – Umwelteinflüsse über den Verwendungszweck hinaus (Hitze, Feuchtigkeit, etc.)

 

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass dem Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware ermöglicht wird. Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren kann der Käufer ein Rücksendeetikett beim Garantiegeber anfordern. Danach muss die Ware zu Lasten des Käufers eingesendet werden.

Es ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg durch eine sichere Verpackung vermieden werden. Es ist für die Beantragung der Garantieleistung eine Rechnungskopie der Warensendung beizufügen, damit der Garantiegeber prüfen kann, ob die Garantiefrist eingehalten worden ist. Ohne Rechnungskopie kann der Garantiegeber die Garantieleistung ablehnen. Ferner muss der Käufer Namen und Anschrift des Endverkäufers mitteilen, sofern sich diese Daten nicht aus der Rechnungskopie ergeben.

Bei berechtigten Garantieansprüchen erfolgen die Garantieabwicklung und Rücksendung an den Käufer in jedem Fall frachtfrei. Die Garantieabwicklung kann mit anderen vom Verkäufer angebotenen Dienstleistungen (z.B. Kalibrierungen) kombiniert werden. In diesem Fall sind die Zusatzleistungen weiterhin kostenpflichtig.

Wichtiger Hinweis: Durch diese Herstellergarantie werden die gesetzlichen Rechte des Käufers bei Mängeln nicht eingeschränkt und können vom Käufer unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Von diesem Garantieversprechen bleiben etwaige bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte dem Verkäufer gegenüber folglich unberührt. Dieses Garantieversprechen des Herstellers verletzen die gesetzlichen Rechte des Käufers daher nicht, sondern erweitert seine Rechtsstellung vielmehr.

Sollte die Kaufsache mangelhaft sein, so kann der Verkäufer sich in jedem Fall im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an den Hersteller wenden und zwar unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.

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